Die Welt der elektrifizierten Fahrräder boomt. Wer durch Österreichs Städte oder über die Radwege im Alpenraum fährt, merkt schnell: Der Elektromotor hat das klassische Fahrrad eingeholt. Doch wer sich mit der Anschaffung beschäftigt, stößt unweigerlich auf Begrifflichkeiten, die oft synonym verwendet werden, rechtlich aber völlig unterschiedliche Welten bedeuten: Pedelec vs. E-Bike.
Was ist das eigentlich genau, wie sieht es mit der StVO für ein Pedelec in Österreich aus und was bedeutet das für das beliebte Dienstrad-Leasing? Wir bringen Licht ins Begriffschaos.
Die Abkürzung Pedelec steht für Pedal Electric Cycle. Wer sich die Frage stellt „Pedelec was ist das?“, bekommt eine einfache Antwort: Es ist ein Fahrrad, das elektrische Unterstützung bietet, aber nur dann, wenn man aktiv in die Pedale tritt. Ohne Muskelkraft gibt der Motor keine Energie ab.
Die Unterstützung ist bei einem klassischen Pedelec streng reguliert:
Die gesetzliche Regelung ist ein entscheidender Vorteil beim Duell Pedelec vs. E-Bike. Laut der StVO für Pedelecs in Österreich gelten diese Fahrzeuge rechtlich als ganz normale Fahrräder. Das bedeutet für dich im Alltag:
Im allgemeinen Sprachgebrauch nennen fast alle Menschen jedes Elektrofahrrad einfach „E-Bike“. Rein rechtlich betrachtet ist das echte E-Bike jedoch ein anderes Kaliber.
Ein echtes E-Bike verfügt über einen Drehgriff oder einen Knopf, mit dem sich der Motor aktivieren lässt, ohne dass der:die Fahrer:in in die Pedale treten muss. Es fährt also quasi als elektrisches Moped.
Wer noch schneller ans Ziel kommen möchte, greift zum S-Pedelec (Schnelles Pedelec). Hier unterstützt der Motor den Tretvorgang nicht nur bis 25 km/h, sondern treibt das Bike bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h an. Die Motorleistung kann dabei bis zu 4.000 Watt betragen.
Für S-Pedelecs in Österreich gelten daher völlig andere Spielregeln, da sie rechtlich als Motorfahrräder (Mopeds) eingestuft werden:
Dienstrad-Leasing über den:die Arbeitgeber:in ist die steuerlich attraktivste Methode in Österreich, um an ein hochwertiges Elektrofahrrad zu kommen. Angesichts der Anschaffungskosten für moderne E-Trekking- oder SUV-Bikes lässt sich durch die Gehaltsumwandlung, den Vorsteuerabzug und den Entfall des Sachbezugs bares Geld sparen.
Aber Achtung bei der Modellauswahl: Da das Dienstrad-Leasing als steuerlicher Benefit an die rechtliche Gleichstellung mit dem Fahrrad gekoppelt ist, sind S-Pedelecs nicht leasbar. Aufgrund ihrer Einstufung als Kraftfahrzeuge (Mopeds) fallen sie aus den gängigen Dienstrad-Leasing-Modellen heraus.
Für den täglichen Weg ins Büro oder den Wochenendausflug stehen dir über Lease a Bike jedoch tausende klassische Pedelecs, E-Mountainbikes, Lastenräder oder stylische Gravel-Bikes zur Verfügung. Diese werden zu 100 % als Fahrrad gewertet, genießen alle steuerlichen Vorteile und bringen dich fit, umweltfreundlich und absolut stressfrei an dein Ziel.
Zusammenfassung: Welches Bike passt zu dir? Wenn du entspannt und rechtlich unkompliziert zur Arbeit pendeln möchtest, ist das klassische Pedelec (bis 25 km/h) deine erste Wahl und lässt sich perfekt über den:die Arbeitgeber:in leasen. Suchst du das reine Moped-Gefühl ohne Treten, ist das echte E-Bike dein Partner. Das S-Pedelec hingegen ist ein reines Pendler:innen-Fahrzeug für Langstrecken auf der Straße, das jedoch beim Leasing außen vor bleibt.
Egal ob sportliches Gravel-Bike, komfortables SUV-E-Bike oder praktisches Lastenrad: Mit Lease a Bike bringst du Bewegung in den Arbeitsalltag. Profitiere von steuerfreien Benefits, maximaler Flexibilität und unserem dichten Netz an regionalen Partnerhändler:innen.