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Steuerliche Regelung bei Leasing Bikes
Steuern und Diensträder - Das solltest Du wissen
Das Dienstrad-Leasing erfreut sich in Österreich immer größerer Beliebtheit. Ob klassisches Fahrrad oder modernes E-Bike: Immer mehr Unternehmen setzen auf das Modell, um Mitarbeiter:innen eine attraktive, gesunde und nachhaltige Alternative zum Auto zu bieten. Neben den Vorteilen für Umwelt und Gesundheit spielt auch die steuerliche Behandlung von Dienstfahrrädern eine entscheidende Rolle.
Dienstrad Versteuerung: Wie funktioniert das?
Wenn du dein Fahrrad oder E-Bike als Dienstfahrrad über den:die Arbeitgeber:in least, profitierst du von einer besonders attraktiven steuerlichen Regelung:
In Österreich fällt kein Sachbezug an, wenn das Rad auch privat genutzt wird. Das bedeutet: Anders als bei einem Firmenwagen muss kein zusätzlicher geldwerter Vorteil versteuert werden.
Somit sparen Arbeitnehmer:innen Steuern und Sozialabgaben während sie gleichzeitig mobil und klimafreundlich unterwegs sind.
Steuerliche Behandlung Dienstfahrrad für Arbeitgeber:innen
Auch für Unternehmen lohnt sich das Modell:
Die monatlichen Leasing-Raten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Zusätzlich ist ein Vorsteuerabzug möglich, wenn das Fahrrad oder E-Bike dem Unternehmen zugeordnet ist. Gerade beim Thema Dienstrad Vorsteuerabzug ist es für Firmen wichtig, die umsatzsteuerliche Behandlung genau zu prüfen.


Umsatzsteuerliche Behandlung von E-Bikes
Die steuerliche Einordnung hängt von der Art deines Fahrrads ab:
Fahrräder ohne Motor gelten steuerlich nicht als Kraftfahrzeuge. Hier ist die umsatzsteuerliche Behandlung unkompliziert: Leasingraten und Anschaffungskosten sind vorsteuerabzugsfähig, wenn das Fahrrad überwiegend betrieblich genutzt wird.
E-Bikes werden in Österreich ebenfalls wie Fahrräder behandelt, solange die Motorleistung 600 Watt und die Bauartgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet. Dies gilt für die allermeisten E-Bikes, also gelten die gleichen steuerlichen Vorteile und du brauchst dir keine Sorgen machen.
Bei schnelleren E-Bikes („S-Pedelecs“) kann die Einordnung abweichen und eine andere steuerliche Behandlung greifen.
Vorteile für Arbeitnehmer:innen: E-Bike Leasing Versteuerung
Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das:
Egal ob Dienstrad oder E-Bike: die private Nutzung ist steuerfrei.
Über die sogenannte Gehaltsumwandlung können Beschäftigte ihr Dienstrad bequem finanzieren und dabei bis zu 40 % im Vergleich zum Privatkauf sparen.
Fazit: Fahrrad Leasing steuerlich besonders attraktiv
Die steuerlichen Vorteile machen das Dienstrad-Leasing in Österreich zu einem echten Gewinn für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.
Wer sich unsicher ist, sollte mit dem:der Steuerberater:in oder einfach mit uns Rücksprache halten - hier geht’s zu unserem Telefon-Service. So lässt sich das volle Potenzial ausschöpfen und der Weg zu mehr Nachhaltigkeit, Gesundheit und Mobilität wird noch einfacher.