Dienstrad-Leasing mit
Lease a Bike
Häufige Fragen von Arbeitnehmer:innen.
Fahrradleasing für Arbeitnehmer:innen kurz erklärt
Als Arbeitnehmer:in gilt es einige simple Schritte durchzuführen:
1. Registrierung im Lease a Bike Portal: Dieser Schritt wird entweder über eine Landingpage oder über einen vom Arbeitgeber geteilten Registrierungslink durchgeführt.
2. Verifizierung: Danach muss die angegebene E-Mail Adresse verifiziert werden.
3. Freigabe des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber prüft die Registrierung und gibt im Anschluss die Registrierung frei.
4. Erhalt des Bestellcodes: Per E-Mail erhalten die Mitarbeiter:innen einen Bestellcode zugesandt.
5. Auswahl des Fahrrads bei einem Lease a Bike Partnerhändler: Die Mitarbeiter:innen können anschließend einen Lease a Bike Partnerhändler aufsuchen und sich unter Einhaltung der Unternehmensrichtlinien ein Fahrrad aussuchen. Der Händler gibt die Daten in das Lease a Bike Portal ein.
6. Akzeptieren des Überlassungsvertrags: Im nächsten Schritt wird von den Mitarbeiter:innen der Überlassungsvertrag digital im Lease a Bike Portal akzeptiert.
7. Freigabe des Leasingantrags: Nun fehlt noch die finale Freigabe des Arbeitgebers.
8. Abholung: Nachdem die Freigabe erfolgt ist, erhalten die Mitarbeiter:innen eine vierstellige Abhol-PIN, mit der sie das Fahrrad abholen können.
Für alle, die regelmäßig Rad fahren – sei es zum Pendeln, in der Freizeit oder als Sportgerät – und ein hochwertiges Fahrrad zu günstigen Konditionen nutzen möchten.
Dies ist abhängig von den Richtlinien des jeweiligen Unternehmens, bei dem der/die Arbeitnehmer:in angestellt ist.
Da durch die Gehaltsumwandlung das Bruttogehalt geringfügig sinkt, kann sich das minimal auf die Beitragsgrundlage für die Pensionsversicherung auswirken. In der Praxis ist der Effekt aber meist sehr gering.
Bei einer Kündigung, egal ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig, gibt es mehrere Möglichkeiten mit dem aktiven Leasingvertrag umzugehen:
1. Das Dienstrad kann an einen Kolleg:innen übergeben werden und der Vertrag läuft zu gleichen Konditionen weiter.
2. Das Dienstrad kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, sofern dieser auch Kunde von Lease a Bike ist.
3. Das Dienstrad kann zum aktuell berechneten Restwert aus dem Vertrag herausgekauft werden.
4. Der Leasingvertrag wird kostenneutral beendet. Das heißt, das Dienstrad wird nach Vereinbarung mit Lease a Bike abgeholt oder zu einem Lease a Bike Partnerhändler zurückgebracht. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.
Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
Solange eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, sind Sie berechtigt, ein Dienstrad zu leasen. Sollten Sie genau nach kollektiv oder darunter verdienen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person in Ihrem Unternehmen.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, kontaktieren Sie uns!
- 4-6 Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrads.
- Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung, auf der die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf mit Übernahme durch uns (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
- Die Angestellten zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang geht das Eigentum des Rades an sie über.
- Ihr Unternehmen erhält jährlich eine Übersicht aller übernommenen Räder und den entsprechenden Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils.
- Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Nein, Bike-Leasing mit Lease a Bike ist für Unternehmen nicht nur kostenneutral, sondern sogar kosteneffizient. Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sparen Sie sogar! Es senken sich Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB und DZ.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern verlangt Lease a Bike keine Servicepauschalen pro geleastem Fahrrad, und auch keine Servicepauschale für die Nutzung unserer Plattform- diese sind oft versteckte Kosten!
In Österreich ist pro Leasingvertrag eine Rechtsgeschäftsgebühr zu bezahlen.
Die Gebühr beträgt grundsätzlich 1% vom Wert der vereinbarten Gegenleistung.
Bei Lease a Bike müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen - wir kümmern uns darum, es ist bereits in unserem Preis enthalten.