Wir sind der Leasing Partner für Fahrrad und E-Bike Leasing in Österreich, der für Arbeitgeber komplett kostenneutral ist und Arbeitnehmern einen riesigen Vorteil liefert!
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Die in der Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag ausgewiesene Leasingrate entspricht nicht den tatsächlichen Kosten für Ihr Dienstrad.
Die Leasingrate wird netto und brutto ausgewiesen. Sollte Ihr Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt sein, wird in der Regel die Netto-Leasingrate in mit Ihrem Bruttomonatsgehalt verrechnet. Es reduziert sich also Ihr zu versteuerndes Bruttomonatsgehalt. Dementsprechend mindern sich somit Ihre Steuern.
Ist Ihr Arbeitergeber nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Brutto-Leasingrate von Ihrem Bruttomonatsgehalt abzogen.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstfahrrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Hieraus ergibt sich dann für Sie ein merklicher Steuer Vorteil. Wie dies konkret in Ihrer persönlichen situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Rechner
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
Gerne helfen wir Ihnen hier im konkreten Fall weiter, sprechen Sie uns hierzu einfach an. Kontakt
Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei dem*der Nutzer*in oder auch beim Unternehmen abholen.
Das Dienstrad ist standardmäßig geschützt bei Diebstahl und Schaden (zum ursprünglichen Wert). Das bedeutet, dass der Leasinggeber als Eigentümer das Risiko für plötzlich und unvorhersehbar eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt übernimmt, z.B. bei:
• Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
• Bedienungsfehlern
• Einfacher Fahrlässigkeit
• Unfallschäden
• Vandalismus
• Konstruktions-, Material-, oder Ausführfehlern
• Überspannung, Induktion oder Implosion
• Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben oder Überschwemmung
• Schäden an Motor oder Akku
Das Rundum-Schutzpaket enthält ein:
Die Wahl, die Sie haben, ist die Höhe des Service- und Verschleißbudgets:
Unsere europaweite Mobilitätsgarantie inklusive 24/7 Pannenhilfe ist in allen drei Rundum-Schutz-Paketen enthalten und sichert Ihre Angestellten im Falle eines Falles perfekt ab. Dabei stehen ihnen ein flächendeckendes Dienstleister-Netzwerk und qualifizierte Mitarbeiter rund um die Uhr zur Verfügung.
Alle Vorteile auf einen Blick:
Die genauen Bedingungen können hier eingesehen werden.
Unter unseren Diebstahl & Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss (mit einem Mindestwert von 49.99€) ab- und an einem fest im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen sein. Es besteht ein Schutz 24 h/365 Tage. Die Schaden-/ Diebstahlmeldung erfolgt immer über ein Formular direkt an uns. Bei einem vorliegenden Diebstahl ist eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich. (Aktenzeichen) Auch ihr Arbeitgeber als Leasingnehmer ist im Schadenfall umgehend zu informieren. Diese Meldung über das Schadenformular können Sie eigenständig ausfüllen oder gemeinsam mit ihrem Fachhändler, der Sie gerne dabei unterstützt.
Die Schadenmeldung kann ganz einfach durch den Fachhändler über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis: Um eine schnelle Bearbeitung der Schadenmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Die Meldung kann ganz einfach durch den Fachhändler über unser Portal eingereicht werden.
Hinweis zum Objekttausch bei Diebstahl innerhalb des bestehenden Vertrages mit einem Rad gleicher Art und Güte. Das neue Rad muss nur im Anschaffungswert inklusive Zubehör dem des entwendeten Rades entsprechen.
Um eine schnelle Bearbeitung der Diebstahlmeldung zu garantieren, wird diese ausschließlich durch den Fachhändler eingereicht.
Jedes Lease a Bike Dienstrad erhält bei Vertragsabschluss ein obligatorisches Rundum-Schutz-Paket mit einem individuell und damit in der betraglichen Höhe gewählten jährlichem Verschleißbudget. Hierüber rechnen wir alle erforderlichen Reparaturen zur Wiederherstellung der Betriebssicherheit, als auch verschleißbedingte Reparaturen ab. Hierbei werden folgende Verschleißteile u.a. berücksichtigt.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!
Wie dies konkret in Ihrer persönlichen Situation aussieht, berechnen Sie einfach hier: Leasing-Rechner
Durch die Gehaltsumwandlung wird das Grundgehalt reduziert. Wenn jedoch die Sonderzahlungen weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden, kann dies zu einem sogenannten Überschuss zum Jahres sechstel führen. Diesen Überschuss ist dann mit dem Normalsteuersatz zu versteuern.
In unseren Rechner kann dies berücksichtig werden.
Die Sonderzahlungen können weiterhin auf Grundlage des ursprünglichen Gehaltes ausgezahlt werden, und werden somit nicht durch die Gehaltsumwandlung beeinflusst.
Im Dienstrad-Konzept Lease a Bike besteht die freie Typen- und auch Markenwahl. Wir wollen, dass jeder sein Wunschrad fahren kann. Letztendlich bestimmt dies das Unternehmen im Rahmen einer festzulegenden Dienstradrichtlinie.
Bis zu 15% des Fahrzeugpreises darf Zubehör mit in das Leasing eingebunden werden. Textilbekleidung ist ausgeschlossen.
Mögliches Zubehör:
Akku-Beleuchtung
Dynamo-Beleuchtung
Fahrradschloss
Gepäckträger
Schutzblech
Fahrradständer
Trinkflaschenhalter
Fahrradklingel
Kindersitz
Zweiter Akku
Luftpumpe
GPS Diebstahlschutz
Auch weiteres Zubehör kann mit in das Leasing eingebunden werden.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z.B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer für Sie die beste Lösung bis hin zur individuellen, kostenneutralen Rückgabe für Sie als Arbeitgeber, sofern nicht einer der nachfolgenden Optionen möglich ist oder greift.
Dies kann z.B. sein:
Umschreibung des Leasingvertrages auf einen anderen Mitarbeiter
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z.B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung. Die Umschreibung ist kostenlos.
Vorzeitiges, kostenneutrales Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Wir unterstützen den Arbeitgeber bei der Abwicklung.
Lease a Bike bietet Unternehmen in einigen Fällen eine vorzeitige, kostenneutrale Auflösung bestehender Einzel-Leasing-verträge an. Die Bedingungen hierfür sind in der Kooperationsvereinbarung festgelegt.
Lease a Bike bietet dem Mitarbeitenden das Dienstrad auf Wunsch zu einem aktuell erwarteten Kaufpreis von 10% (bei einem Vertrag von 48 Monaten) oder 15% (bei einem Vertrag von 36 Monaten).
Bei Übernahme des Fahrrads durch den Arbeitnehmer entsteht ein geldwerter Vorteil. Dieser Betrag wird automatisch durch unsere Plattform an die Lohnabrechnung übermittelt. Die Kosten sind in unseren Rechner bereits berücksichtigt.
Es ist möglich mehrere Diensträder zu nützen. Dies hängt von den Unternehmensrichtlinien des Arbeitgebers ab.
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 oder 48 Monate.