Fahrradleasing als Arbeitgeber
Häufige Fragen von Arbeitgeber:innen.
Fahrradleasing für Arbeitgeber:innen kurz erklärt
Arbeitgeber:innen schließen einen Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter und verwalten alles digital. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten, oft spart man sogar Lohnnebenkosten. Die Abwicklung ist einfach und rechtlich abgesichert.
Seinen Mitarbeiter:innen Dienstradleasing über Lease a Bike anzubieten, ist für den Arbeitgeber:innen kostenneutral. Der/die Arbeitgeber:in spart sogar Lohnnebenkosten wie Kommunalsteuer, DB und DZ.
Ja. Die private Nutzung eines Dienstfahrrads ist in Österreich steuerfrei – es fällt kein Sachbezug an, und es ist auch nicht lohnsteuerpflichtig.
Ein Teil des Bruttogehalts wird zur Finanzierung des Fahrrads genutzt. Da sich dadurch die Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben verringert, sinken die monatlichen Abzüge – das Rad wird günstiger. Zu beachten ist, dass das Angebot für Mitarbeiter:innen nur deutlich an Attraktivität gewinnt, wenn die Mitarbeiter:innen zumindest um die Gesamtrate des Fahrrads über dem Kollektivvertrag verdienen. Nur dann kann der große Vorteil der Gehaltsumwandlung angewandt werden. Miteingerechnet können natürlich auch Zulagen, Pauschalen und sonstige wiederkehrende Entgelte aus dem Beschäftigungsverhältnis werden.
Bei einer Kündigung, egal ob arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitig, gibt es mehrere Möglichkeiten mit dem aktiven Leasingvertrag umzugehen:
1. Das Dienstrad kann an einen Kolleg:innen übergeben werden und der Vertrag läuft zu gleichen Konditionen weiter.
2. Das Dienstrad kann zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden, sofern dieser auch Kunde von Lease a Bike ist.
3. Das Dienstrad kann zum aktuell berechneten Restwert aus dem Vertrag herausgekauft werden.
4. Der Leasingvertrag wird kostenneutral beendet. Das heißt, das Dienstrad wird nach Vereinbarung mit Lease a Bike abgeholt oder zu einem Lease a Bike Partnerhändler zurückgebracht. Es entstehen keine weiteren Kosten.
Eine vorzeitige Beendigung eines Leasingvertrages ist in bestimmten Fällen auch während der vereinbarten Vertragslaufzeit von 36 oder 48 Monaten möglich. Sie können uns gerne diesbezüglich kontaktieren.
Bei der Gehaltsumwandlung erhalten Sie einen Teil des vertraglichen vereinbarten Gehalts nicht in bar, sondern als Sachbezug für den Zeitraum der Überlassung des Dienstrades.
Das heißt es erfolgt über eine sogenannte Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag eine Änderung, in der einvernehmlich Ihr künftiges Gehalt für die Dauer der Nutzungsüberlassung um einen festgelegten Betrag (i. d. R. in Höhe der Umwandlungsrate) herabgesetzt wird.
Die Bemessungsgrundlage nach Abzug einer Leasingrate wirkt sich somit auf die Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeitrag aus.
Achtung: Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist die Gehaltsumwandlung nur für über kollektivvertragliche Bezüge möglich!
Berechnen Sie ihren Ersparnis in unserem Rechner.
Ein Nutzerwechsel ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Gründe hierfür sind in der Regel der Wegfall der Entgeltfortzahlung des Mitarbeitenden wie z.B. Austritt aus dem Unternehmen.
- 8 Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhalten die Angestellten per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrads.
- Die Angestellten erhalten nach Annahme des Kaufangebotes eine Rechnung.
- Der in der Information enthaltene Sachbezugswert brutto muss von den Angestellten ihrer Personalverrechnung genannt werden, damit diese steuerlich den geldwerten Vorteil berücksichtigen kann.
- Die Angestellten zahlen den Kaufpreis ganz einfach per Überweisung. Nach Zahlungseingang sowie regulärem Auslaufen des Vertrags geht das Eigentum des Rades an die Angestellten über.
- Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lassen wir das Fahrrad bequem bei den Angestellten zu Hause abholen.
im Falle eines Wegfalles der Entgeltfortzahlung z. B. Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bei längerem krankheitsbedingtem Ausfall, Elternzeit oder weiterer möglicher Gründe, finden wir gemeinsam immer die für alle Seiten beste Lösung.
Dies kann z.B. sein:
- Nutzerwechsel: Sie bieten das Dienstrad einem anderen Angestellten für die restliche Vertragslaufzeit an und nehmen alle im Innenverhältnis hierfür erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstfahrrades etc.).
- Vorzeitige einvernehmliche Auflösung des bestehenden Leasingvertrages aus wichtigem wirtschaftlichem Grunde mit möglicher Übernahme des gebrauchten Dienstrads durch den Mitarbeiter
- Bei einem Unternehmenswechsel ist eine Umschreibung des bestehenden Leasingvertrages auf ein neues Unternehmen möglich. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung beider Arbeitgeber. Nach erfolgter Bonitätsprüfung und Anmeldung bei Lease a Bike wird der Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch das neue Unternehmen weitergeführt und das Dienstrad wird dem Mitarbeiter in für die Restlaufzeit weiterhin überlassen.
Sie wünschen hierzu weitere Details? Kontaktieren Sie uns!
Sofern eine kollektivvertragliche Überbezahlung gegeben ist, ja.